Motorrad Scheunpflug in Naunhof ihr MV-Agusta Vertragshändler und Partner für italienische Fahrzeuge

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluß/ Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
a. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen

b. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

2. Preise
Der Kaufpreis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.

3. Zahlung- und Zahlungsverzug
a. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes und der Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

b. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Teil vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufantrag beruht.

c. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so kann der Verkäufer ungeschadet seiner Rechte aus Abschnitt 6 Teil b, der Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, das er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufantrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

d. Verzugszinsen werden mit 2% p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

4. Liefer- und Lieferverzug
a. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss

b. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich diese bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

c. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Absatz b Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
Â
d. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Absatz a und b genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entstehende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

e. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

5. Abnahme
a. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.

b. Weist der angebotene Kaufgegenstand erhebliche Mängel auf, die nach Rüge während der Frist nach Punkt1 nicht beseitigt werden, kann der Käufer die Abnahme ablehnen.

c. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erkärung vom Kaufantrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

d. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz so beträgt dieser 15% des Kaufpreises.
äufer einen geringeren Schaden nachweist.

e. Macht der Verkäufer von den Rechten gem. Abschnitt c und d keinen Gebrauch, kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

6. Eigentumsvorbehalt
a. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufantrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand ,z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss der Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

b. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Zurücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, ermittelt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den Schätzpreis. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zu diesem Schätzpreis zu verrechnen.
Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes sowie der Wertvermittlung trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses einschl. Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufantrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgebracht.

c. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderwärtige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief dem Verkäufer ausgehändigt wird.

d. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

7. Sachmangel
a. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
Hiervon abweichend gilt für Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

b. Für die Abwicklung gilt folgendes:

1. Der Käufer kann Ansprüche nur beim Verkäufer geltend machen. Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei dem Verkäufer schriftlich oder von ihm aufnehmen zu lassen,

2. Nachbesserungen erfolgen nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Werden durch die Nachbesserung zusätzliche vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, übernimmt der Verkäufer deren Kosten einschl. der Kosten benötigter Materialien und Schmierstoffe.

3. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufantrages geleistet.

c. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn

der Käufer einen Fehler nicht gem. Abschnitt b. 1 angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder
der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder
der Kaufgegenstand zuvor bei einem anderen Betrieb instand gesetzt , gewartet oder gepflegt worden ist,
in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Korrosions- oder Lackschäden auf unsachgemäße Reinigung mit ungeeignetem Mittel oder auf äußere Einwirkungen wie Streusalz, Steinschlag, Industrieabgase und sonstige Umwelteinflüsse zurückzuführen sind.


d. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Natürlichem Verschleiß unterliegen z. B. folgende Bauteile: Reifen und Luftschläuche, Bremsscheiben, -trommeln und -beläge, Geschwindigkeits- und Drehzahlmesserwellen, Bowdenzüge , Kupplungslamellen, Ketten und -räder, Treibriemen, Sicherungen, Batterie, Glühlampen, Filter, Zündkerzen.

8. Haftung
a Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung ( ausgenommen Summenversicherung ) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bei der Schadensregulierung durch die Versicherung.
Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
b. Die Rechte des Käufers aus Gewährleistung gem. Punkt 7 bleiben unberührt.
c. Die Ansprüche wegen Lieferverzug sind in Punkt 4 abschließend geregelt.
e. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9. Erfüllungsort- und Gerichtsstand
a. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

b. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

c. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verküufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Die Regelungen in der zu dem Kaufgegenstand gehörigen Betriebsanleitung sind Bestandteil dieser Allgemeinbedingungen.



Wiederrufsbelehrung:
Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grönden in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erföllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mi § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Motorrad Scheunpflug, Bahnhofstr. 12, 04683 Naunhof, info@motorrad-scheunpflug.de

*Widerrufsfolgen*
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.

Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.